

Was die Corona-Krise, mit der Liquiditätsentwicklung, Geschäftsführerhaftung, Kreditwürdigkeit und planerischer Vorausschau verbindet
Im Zuge der Corona-Krise gibt es nichts Wichtigeres als die Betrachtung der Liquiditätsentwicklung.
Nicht nur rechtliche Gründe und Haftungsfragen zwingen Geschäftsführer seit jeher dazu, die Liquiditätsentwicklung kontinuierlich zu betrachten, sondern auch die Frage der Kreditwürdigkeit und einer evtl. Überlebensfähigkeit des gesamten Unternehmens.
Und damit sind alle Geschäftsführer gemeint – vom Handwerks- und Fachhandelsbetrieb angefangen, über kleine mittelständische Unternehmen bis hin zu großen Konzernen.
Entgegen der landläufigen Annahme geht es hier auch nicht nur um die Feststellung des aktuellen Status Quo, sondern um eine vorausschauende Betrachtung mittels des Ansatzes von Plankosten und -umsätzen.
Und gerade in der aktuellen Krisensituation sind diese dann auch noch unter Hinzuziehung anderen Risiken zu b e w e r t e n!
Haben Sie bereits ein entsprechendes System entwickelt und/ oder eingeführt, das Ihre Einnahmen und laufenden Zahlungsverpflichtungen abbildet?
Ist die Buchhaltung im eigenen Haus, können Zahlungsströme über entsprechende Buchungen zunächst entsprechend „leicht“ dargestellt werden.
Wird die Verbuchung extern, z. B. über einen Steuerberater durchgeführt, kann dieser eine erste Liquiditätsvorschau ebenfalls aus seinem Buchungssystem ableiten.
Sollten Sie die vorhergende Frage also mit nein beantwortet haben, können Sie diesen Mangel deshalb noch relativ schnell beheben.
Die Vorschau aus Einnahmen (Datum der Rechnungsstellung + Zahlungsziel/ erwarteter Zahlungseingang) und Ausgaben (Datum des Rechnungseingangs + Zahlungsfrist), ist jedoch nur ausreichend, um Liquiditätsengpässe über einen sehr kurzfristigen Zeitraum von vielleicht 4 – 6 Wochen erkennen zu können.
Bei einer notwendigen mittleren und langfristigen Sicht reden wir aber über einen Zeitraum von mindestens 6 – 12 Monaten!
Der Kreis der Überlegungen in dieser Richtung ist gerade in der jetzigen weltweiten Corona-Krise noch wesentlich weiter zu ziehen als bisher, um den o. g. rechtlichen Gründen, Haftungsfragen und weiteren Belangen zu genügen!
Was liegt einer entsprechenden ausgestalteten Liquiditätsentwicklung dementsprechend noch zu Grunde?
Vom Gesetzgeber gibt es zwar keine klar formulierten Bestandteile, hier gilt jedoch, dass Sie alles was auch nur evtl. Einfluss auf Ihre Liquidität nehmen könnte, zu berücksichtigen haben.
Daraus ist zunächst einmal abzuleiten, dass Sie den bereits vorliegenden Fakten planerische Daten hinzu fügen müssen.
Im Bereich der Ausgaben sind das die sogenannten Plankosten (abzuleiten aus den Kostenverläufen der Vergangenheit + ergänzende Entwicklungen der Gegenwart und Zukunft).
Bei den zu erwartenden (Plan-)Umsätzen und daraus abzuleitenden Rohmargen gehen Sie nach gleichem Muster vor.
Dabei sollten Sie 3 Szenarien durchspielen (worst-case, best-case und real-case).
Das erfordert eine gewisse Sach- und Fachkenntnis und auch eine detaillierte Vorgehensweise, um sichere Ergebnisse bekommen zu können.
Hier wird Ihnen auch mancher Steuerberater nicht weiter helfen können, weshalb Sie sich vielleicht besser an einen versierten Controller oder Unternehmensberater wenden sollten.
Umso mehr, als Sie diese Daten im Bereich der Liquiditätsvorschau auf Tagesbasis betrachten müssen – Wochen- oder Monatswerte reichen hier nicht aus!
Und es gilt noch mehr zu beachten, was auf die Liquiditätsbetrachtung unter dem Gesichtspunkt des „Unternehmerischen Risikos“ zumindest mittelbar Einfluss nehmen könnte.
Beispielsweise betrifft das auch den Bereich des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen – also die Situation Ihrer Zulieferer.
- Wie sicher sind diesbezüglich Ihre Lieferketten im In- oder Ausland?
- Wie hoch ist Ihre Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten (systembedingt und/ oder prozentual)?
- Gibt es Alternativ-Lieferanten?
- Wie schnell könnten diese liefern?
- Sind Sie gegen Lieferausfälle, Betriebsunterbrechungen etc. versichert?
- Wenn ja, ist die Versicherungssumme ausreichend hoch?
- Beziehen Sie Waren/ Dienstleistungen/ … bei Ihren Lieferanten gegen Anzahlung?
- Sind diese Anzahlungen versichert oder versicherbar?
Die Auflistung ist nahtlos fortführbar und auch um andere Betriebs- oder Unternehmensbereiche zu erweitern.
Doch wo wir gerade bei dem Thema Anzahlungen sind;
auch Anzahlungen, die Sie bspw. von ihren Kunden erhalten, können maßgeblichen Einfluss auf Ihre Liquiditätsentwicklung nehmen. Diese dürfen von Ihnen aber nur angenommen werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Annahme (und unter Wahrung sämtlicher vorangegangener Gesichtspunkte) zumindest keine finanziellen, der Ausführung des Auftrags entgegen stehenden Risiken festgestellt haben. Sonst sind Sie evtl. in der persönlichen Haftung!
Auch wenn Kreditinstitute im Zuge der Corona-Krise und unter in Risikonahme staatlicher Stellen aufgefordert sind, die Kreditwürdigkeit von Antragstellern wohlwollend zu beurteilen, werden diese (auch aus rechtlichen Gründen!) früher oder später eine positive Fortführungsprognose von Ihnen einfordern.
Besser, Sie beginnen sofort damit, die einzelnen Bestandteile aufzubauen oder das Bestehende zu prüfen.
Nicht (nur) für die Banken, sondern vor allem aus eigenen unternehmenspolitischen und sozialen Gesichtspunkten – nämlich, um die Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens und die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter sicher zu stellen!
Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung brauchen, greifen Sie zum Telefonhörer oder in die Tasten und schreiben mir ein kurzes Mail.