

Arbeitgeberbescheinigung zur notwendigen Anwesenheit im Betrieb
Bei den derzeitig exponentiell ansteigenden Corona-Fällen wird es immer wahrscheinlicher, dass unsere Bewegungsfreiheit zukünftig weiter eingeschränkt wird.
Die betrifft schon jetzt viele private Bereiche, wird sich aber zukünftig wohl auch auf viele Berufsfelder ausweiten.
Zumindest in so weit, dass Kontrollen stattfinden, wer sich aus welchen Gründen wo aufhält und ob sich das mit den dann gelten gesetzlichen Regelungen verträgt.
Um den Arbeitnehmern (m/ w/ d) das Passieren entsprechender Kontrollen zu erleichtern, können Arbeitgeber schon jetzt ihren Mitarbeitern sogenannte „Passierscheine“ ausstellen, die dann in den privaten PKW’s und/oder Firmenwagen mitgeführt werden sollten.
Die Bescheinigungen sind individuell für jeden Mitarbeiter zu verfassen und sollten neben der Firmenanschrift und dem Logo der Firma den Namen und die persönliche Anschrift des Arbeitnehmers enthalten, sowie ggf. seinen Einsatzort.
Bei außerbetrieblichen Tätigkeiten, Serviceeinsätzen, Montagen, etc. ist ein Zusatz in die Bescheinigung aufzunehmen, der evtl. weitere Arbeitsplätze beinhaltet oder den Umkreis/ Postleitzahl/ Landkreis/ …, in dem die Arbeiten gewöhnlich stattfinden.
Zudem ist in der Firma ein Ansprechpartner (m/ w/ d) zu benennen (und bekannt zu geben!), der für evtl. Rückfragen zur Verfügung steht.
Die Kontaktdaten des Ansprechpartners sind ebenfalls auf der Bescheinigung anzugeben.
Ein Muster einer entsprechenden Textgestaltung für eine solche Arbeitgeberbescheinigung finden Sie im Anhang.